Hauswartbedarf / 1A GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verkaufs- und Lieferbedingungen

gültig ab 01. März 2016

Für sämtliche Lieferungen der 1A GmbH resp. Hauswartbedarf (nachfolgend Hauswartbedarf) an Kunden gelten die nachstehenden allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen, sofern keine speziellen Vereinbarungen zwischen den Parteien vorliegen. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch Hauswartbedarf.

Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen Hauswartbedarf und dem Kunden kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Hauswartbedarf zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, schriftlich, via Fax, via Bestellformular aus dem online-shop oder Email. Hauswartbedarf nimmt den Auftrag an, indem sie die bestellte Ware liefert (inkl. Lieferschein) oder auf Wunsch des Kunden eine Auftragsbestätigung (per Fax, Email oder Briefpost) übermittelt.

Preise

Sämtliche Preisangaben sind in CHF exklusive Mehrwertsteuer (MwSt) und basieren auf der aktuellen Preisliste. Die Mehrwertsteuer wird auf der Faktura separat ausgewiesen. Die Preise werden so stabil wie möglich gehalten, können jedoch ganz nach Marktsituation nach unten oder oben angepasst werden. Unser Kundendienst gibt Ihnen jederzeit gerne Auskunft über aktuelle Preise oder stellt Ihnen eine Offerte mit aktuellen Preisen aus. Für einzelne Chemisch Technische Produkte wird zusätzlich die VOC-Abgabe gemäss gesetzlicher Regelung erhoben. Die Preisangaben der Waren aber auch der Transportkosten können Fehler enthalten. Hauswartbedarf kann diese Fehler vor der Lieferung korrigieren und den Besteller entsprechend informieren. Der Kunde kann bei einer Preisanpassung seine Bestellung spesenfrei annullieren. Erfolgt eine Lieferung trotz fehlerhaften Preisangaben, kann der Besteller die Waren spesenfrei retournieren oder es wird eine einvernehmliche Lösung gefunden.

Liefertermine

Kann Hauswartbedarf die vereinbarten Termine oder Fristen nicht einhalten, so teilt sie dies dem Kunden mit. Der Kunde verpflichtet sich, der Hauswartbedarf eine angemessene Nachfrist anzusetzen und verzichtet ausdrücklich auf einen Verzugsschaden.

Lieferkosten/Auftragsbearbeitung

Alle Warenlieferungen bis 30kg erfolgen in der Regel per Paketpost (davon ausgeschlossen ist Gefahrengut). Lieferungen über 30kg erfolgen per Camion, auf Wunsch kann eine Lieferung unter 30 kg per Camion erfolgen, dieser Aufwand ist vom Kunden zu tragen. Preisauskünfte erteilt unser Kundendienst. Lieferungen per Camion erfolgen nach Avisierung per Bordsteinkante.

Eigentum und Gefahr

Eigentum und Gefahr an den Hauswartbedarf-Produkten gehen zu jenem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Produkte dem Kunden resp. dessen Stellvertreter tatsächlich vom Spediteur an der angegebenen Lieferadresse übergeben wurden. Bei Postsendungen gelten die Bedingungen der Post.

Gewährleistung/Rügefrist

Der Kunde hat die Pflicht sofort nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Lieferung mit seiner Bestellung übereinstimmt. Abweichungen sind unverzüglich zu melden.

Retourwaren

Rücknahme von falsch bestellter Ware wird nur mit Lieferschein/Faktura akzeptiert. Retouren sind innert 10 Tagen ab Lieferscheindatum unter der Tel.-Nr. 031 9114440 anzumelden, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Anschliessend ist die gemeldete Retoure innerhalb von 30 Tagen ab Lieferscheindatum zurückzusenden. Nach Ablauf dieser Frist werden Retouren nicht mehr akzeptiert. Diese Gewährleistung gilt ausschliesslich für neue/ungebrauchte Materialien. Geöffnete Gebinde und aufgerissene Verpackungen werden nicht zurückgenommen und nichtzurückerstattet. Bei Abholung durch Hauswartbedarf werden die Kosten nach Ergebnis verrechnet. Für falschbestellte Ware behält Hauswartbedarf sich vor die Realaufwendungen an den Auftraggeber weiter zu verrechnen.

Zahlung

30 Tage netto, kein Skontoabzug. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Der Verzugszins ab Fälligkeit beträgt 6%. Ab der 1. Mahnung werden Mahnspesen von CHF 20.00 verrechnet.

Reparatur und Wartung

Reparatur-und Wartungsarbeiten werden durch Hauswartbedarf oder dessen Vertragspartner ausgeführt. Sämtliche Maschinen und Geräte können während den Öffnungszeiten in unseren Verkaufsstellen abgegeben werden oder per Post oder Spediteur überbracht werden. Abholservice jeweils bis ca. 20km ab unserer Verkaufsstelle.

Modell-und Konstruktionsänderungen

Modell-und Konstruktionsänderungen sowie daraus resultierende Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.

Chemisch Technische Produkte (CTP) / Produktesicherheit und Lagerhinweise

Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge können dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. Diese können auf unserer Homepage unter www.hauswartbedarf.ch eingesehen oder unter 031 9114440 bestellt werden. Die Hauswartbedarf -Produkte sind für professionelle Anwender/Spezialisten bestimmt. Die Lagerung hat im verschlossenen Originalgebinde zu erfolgen. Die CTP sind vor Frost, Hitze und Licht zu schützen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Lieferungen von Hauswartbedarf kommt ausschliesslich das Schweizer Recht zur Anwendung.

Garantiebestimmungen

1. Garantieerklärung

Hauswartbedarf garantiert für die von ihr gelieferten Hauswartbedarf Reinigungsmaschinen, Geräte und Produkte eine einwandfreie Funktion für den vorgesehenen und zugesicherten Gebrauch.

2. Beginn und Dauer der Garantie

Hauswartbedarf gewährt für die von ihr gelieferten Reinigungsmaschinen die Garantie und Garantiebestimmungen der jeweiligen Lieferanten. Hauswartbedarf hat keine Eigenmarken und demnach keinen Einfluss auf die Garantie.

3. Garantieanspruch

Der Kunde hat die von Hauswartbedarf gelieferten Maschinen, Geräte und Produkte umgehend nach der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel resp. Mängel, die erst im Verlauf der Garantiezeit auftauchen, sind umgehend nach deren Entdeckung schriftlich bekannt zu geben. Ein Garantieanspruch kann im Rahmen der Garantiebestimmungen geltend gemacht werden, wenn innerhalb der Garantiezeit die einwandfreie Funktion und der zugesicherte Gebrauch von Hauswartbedarf -Produkten beeinträchtigt ist.

4. Garantieeinschränkungen / Garantieausschluss

Die Geltendmachung eines Garantieanspruches ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • für sämtliche Teile, die beim Gebrauch dem normalen Verschleiss unterworfen sind;
  • für Defekte, die durch fahrlässige oderunsachgemässe Bedienungen entstanden sind;
  • wenn Maschinen und Geräte von Dritt-personen, ohne Einwilligung von Hauswartbedarf geöffnet und/oder repariert wurden;
  • wenn die Betriebsanleitungen nicht eingehalten wurden;
  • wenn nicht Original Ersatzteile/Zubehör eingesetzt wurden.

Die Geltendmachung eines Garantieanspruches kann eingeschränkt werden, wenn nicht originale oder vom Hersteller vorgeschriebene Reinigungsprodukte eingesetzt wurden.

5. Garantieleistungen

Hauswartbewdarf verpflichtet sich, alle während der Garantiezeit gemeldeten Mängel zu beheben resp. mangelhafte Teile kostenlos zu ersetzen, sofern der Mangel nachweisbar auf fehlerhafte Konstruktion, mangelhafte Produktion, oder ungeeignetes Material zurückzuführen ist und kein Garantieausschlussgrund vorliegt.